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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die vorliegenden AGBs gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Alinto SA und dem Erwerber, unabhängig von dessen Status als Unternehmer oder Verbraucher. Der Erwerb eines Produktes oder eines Dienstes beinhaltet die unabdingbare Zustimmung des Kunden zu den vorliegenden AGBs. Diese AGBs genießen den Vorrang gegenüber allen anderen AGBs oder besonderen Bedingungen, welchen Alinto nicht zugestimmt hat. Alinto behält sich jederzeit vor, die vorliegenden AGBs zu modifizieren. In diesem Fall sind die AGBs anzuwenden, welche zur Zeit der Bestellung in Kraft waren.

§ 1- Gegenstand
Ein Vertrag wird geschlossen, um die Bedingungen zu bestimmen, unter welchen Alinto seine Nachrichtendienste an den Erwerber (Kunden) anbietet.

§ 2 – Dauer
Der Vertag ist für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Hierbei ist auf den Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung abzustellen. Außer im Falle einer Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend für die nachfolgende Dauer eines Jahres.

§ 3 – Verpflichtungen von Alinto

3.1 Alinto verpflichtet sich alle auf Seite 1 aufgezählten Dienste zu erbringen. Diese Dienste werden auf den Rechnern Alintos gehostet und betrieben. Der Kunde verpflichtet sich, die nötigen Telekommunikationsressourcen bereitzustellen, so dass seine Nutzer die Dienste von Alinto in Anspruch nehmen können, sei es innerhalb oder außerhalb der Räumlichkeiten des Kunden.

3.2 Alinto verpflichtet sich dem Kunden einen Account mit Benutzernamen und Passwort einzurichten, der es ihm erlaubt, direkten Zugriff auf alle statistischen Informationen bezüglich des Traffics zu nehmen.

§ 4 – Verpflichtungen des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich seine Benutzer zu informieren, dass die Nutzung der Dienste den Vertragsbedingungen von Alinto genügen muss. In jedem Falle haftet der Kunde für die von den Benutzern ausgetauschten Nachrichten.

4.2 Der Kunde erlaubt Alinto, diesen als Referenz während der gesamten Zeit des Vertrages und auch nach der Kündigung als Kunden zu benennen.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich seine Benutzer im Umgang mit der Dienstleistung zu schulen und zu unterstützen. Der Kunde kann nicht Alinto für technische Probleme, die den Zugang, die Nutzung oder Inkompabilität der Computerdienste des Kunden betreffen, haftbar machen.

4.4 Im Rahmen eines Vertrages zwischen Unternehmern gilt als vereinbart, dass die Benutzer verpflichtet sind, ihre Nachrichten regelmäßig zu überprüfen. Jede Überschreitung der Speicherkapazität der Benutzer wird dem Kunden, unter den auf Seite 1 genannten Auflagen in Rechnung gestellt.

§ 5 – Verkaufsbedingungen

5.1 Alinto überlasst dem Kunden unter den auf Seite 1 genannten Auflagen ein Nutzungsrecht an seinen Diensten. Im Gegenzug muss der Kunde die Kosten der Lizenznutzung nicht bezahlen, solange der Vertrag gültig ist

5.2 Der Lohn für die Umsetzung der gewünschten Dienste wird in einem Kostenvoranschlag festgesetzt. Dieser Kostenvoranschlag wird pauschal berechnet und dem Kunden nach dem Testlauf der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Eine Abrechnungstabelle befindet sich auf Seite 1 des Vertrages, wenn es sich um eine gewöhnliche Dienstleistung handelt.

5.3 Bei Beginn der Dienstleistung übergibt Alinto dem Kunden oder seinem bestellten Vertreter den für die Nutzung der Dienstleistung benötigten Zugangscode, damit dieser die Benutzerdaten verwalten kann. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde eigenständig für das Anlegen eines Postfaches(Mailbox) eines Nutzers zuständig und übernimmt die Verantwortung für die Verwaltung der Postfächer. Monatlich ermittelt Alinto, welche Postfächer während des laufenden Monats genutzt werden oder neu aktiviert worden sind. Alinto stützt sich auf die maximale Zahl der genutzten oder aktivierten Postfächer, um für den Abrechnungsmonat eine Rechnung zu erstellen. Dabei beträgt der Mindestlohn die Abrechnung eines genutzten Postfaches einer aktiven Domain, selbst wenn die Domain kein Postfach enthält. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise oder halbjährlich nach Fälligkeit. Die Bezahlung erfolgt durch Scheck oder durch Banküberweisung in 30 Tagen. Alle verspäteten Zahlungen haben die Unterbrechung des Dienstes zur Folge, die geschuldete Summe bleibt dennoch fällig.

5.4 Alle genutzten Dienste ,wie beispielweise das Versenden eines Faxes oder einer SMS, stehen zur freien Disposition des Kunden oder seiner Nutzer. Alle Sendungen werden auf der Grundlage der auf Seite 1 genannten Auflagen in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt entweder in Form einer Vorauszahlung abhängig von der Zahl der Nutzer oder in Form der Zahlung wie eines auf Seite 1 benannten Mindestbetrages nach Fälligkeit.

5.5 Eine Preisanpassung betreffend der Pauschalbeträge erfolgt jährlich. Sie erfolgt auf der Grundlage des Syntec Index aus dem Jahre 2003: 202,9.

§ 6 – Haftung

6.1 Zwischen den Vertragsparteien ist ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde Eigentümer ist und für seine Benutzer und deren Verhalten bei der Nutzung der Dienste haftet. Alinto übt keine vorherige Kontrolle, egal welcher Art, über die ausgetauschten Informationen durch die Benutzer aus und greift in keinem Fall in die Nutzung der Dienste ein.

6.2 Jede Vertragspartei verpflichtet sich den Vertrag mit Rücksicht auf die ihm obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen und sich um alle ihm vorgeschriebenen Erklärungen, die ihn im Rahmen des vorliegenden Vertrages treffen, zu kümmern. Der Kunde verpflichtet sich, sich an die geltenden Regelungen über den elektronischen Schriftverkehr zu halten und seine Benutzer über die Nutzungsbestimmungen und die durch die Technologien Alintos gebotenen Möglichkeiten der Nutzungskontrolle zu informieren. Alinto verpflichtet sich, seine gesamte Mithilfe im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gegen den Kunden oder einen seiner Benutzer anzubieten.

6.3 Der Kunde und seine Benutzer erkennen an und akzeptieren, dass die Nutzung von solchen Technologien wie denen von Antivirus Programmen und Anti Spam Programmen nicht Gegenstand einer Beschädigung des Inhaltes im Sinne des Gesetzes sein kann. Die Annahme durch den Kunden über die genutzten Dienste von Alinto sind in Kenntnis der Rechtslage und unter Haftung des Kunden gemacht worden, die Alinto von der ganzen Haftung im Umgang mit einer Nachricht befreien, dies betrifft die Beschädigung, die Änderung oder die Löschung während der Weiterleitung einer Nachricht.

§ 7 Garantie/Gewährleistung

Der Kunde erkennt an, dass Alinto nur die Verpflichtung zur Erbringung von Diensten, namentlich der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebs der angebotenen Dienstleistung, hat (Typ Dienstvertrag). Alinto verpflichtet sich dies mit all ihnen zur Verfügung stehenden Mittel umzusetzen, um sowohl den bestmöglichen Transport als auch die bestmögliche Speicherung der Nachrichten und der Daten zu gewährleisten. Die Haftung greift jedoch nicht ein, wenn Verluste, Verspätungen, Beschädigungen von Nachrichten während der Nutzung der Dienste auf Probleme im Bereich des Internetnetzwekes oder eines öffentlichen Netzwerkes zurückzuführen sind. Die Haftung Alintos wird auch nicht im Falle von höherer Gewalt oder Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, ausgelöst. Hierunter fällt als nicht abschließend gemeintes Beispiel die Unterbrechung der Dienste Alintos, welche auf einen Ausfall des Netzes aller Mobilfunkanbieter oder auf den Ausfall der Hardware für den Empfang von Nachrichten auf Seiten des Empfängers beruhen.

Artikel 8 – Kündigung

8.1 Der vorliegende Vertrag kann jederzeit nach Ablauf des ersten Quartals von jeder Partei ohne Grund gekündigt werden, wobei die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein erklärt werden muss. Die Kündigung erfolgt nach Ablauf einer dreimonatigen Frist. Die Parteien sind damit einverstanden, dass auf Grund einer solchen Kündigung keine ersatzfähigen Schäden geltend gemacht werden. Abweichend hiervon beträgt Im Falle einer Kündigung Alintos die Kündigungsfrist sechs Monate, damit der Kunde eine Ersatzlösung finden kann.

8.2 Im Falle einer Kündigung verpflichtet sich Alinto die Datenbank der Nutzer und deren Nachrichten, in einem von einem anderen Computersystem verwendbaren Format zu liefern, so dass der Kunde diese bei einem anderen Leistungserbringer weiter verwenden kann. Dabei trifft Alinto die Pflicht die Integration der Daten zu gewährleisten.

§ 9 restliche Bestimmungen

9.1 Auf den vorliegenden Vertrag findet das französische Recht Anwendung. Der Vertrag kann bei gegenseitigem Einverständnis zwischen dem Kunden und Alinto in Zukunft modifiziert werden. Diese Änderungen werden durch schriftlichen Nachtrag im vorliegenden Vertrag ergänzt. Alle Streitigkeiten betreffend der Umsetzung oder der Auslegung, welche nicht beigelegt werden können, begründen die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts Lyon.

9.2 Die Parteien kommen darin überein, dass die Bestimmungen des Vertrages so wie alle mitgeteilten Informationen der anderen Partei während seiner Verhandlung oder seiner Umsetzung höchst vertraulich sind.

Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungsbedingungenen werden durch Alinto für die gesamte vereinbarte Leistung festgesetzt und müssen in vollem Umfang vom Kunden eingehalten werden. Im Falle der Nichteinhaltung finden die vorliegenden AGBs Anwendung.

Regelmäßige Leistungen:Die Bezahlung der Monatsraten erfolgt nach Fälligkeit durch Einzugsermächtigung, Scheck oder Überweisung mindestens monatlich und muss den Mindestwert von 229 € betragen.

Nicht regelmäßige Leistungen:
Die Bezahlung hat 30 Tage nach Rechnungsstellung durch Einzugsermächtigung, Scheck oder Überweisung zu erfolgen.

Verzugsstrafen:
Das gesamte verkaufte Material bleibt Eigentum Alintos bis zur vollständigen Zahlung (Gesetz n°80-335 des 12. Mai 1980). Entsprechend der Verordnung vom 1.Dezember 1986 sind Verzugsstrafen in dem Falle anwendbar, in denen die geschuldete Summe erst nach dem in der Rechnung vereinbarten Zahlungstermin ausbezahlt wurde. Jede nach dem Fälligkeitsdatum noch unbezahlte Summe wird ipso iure mit einem 1,5-fachen Zins des gesetzlichen Zinssatzes belastet und beinhaltet die Anwendung einer Strafklausel in Höhe von 10% des Verkaufspreises exklusive der Steuern, zusätzlich des Ersatzes der Mahngebühren (Pauschale 15 € exklusive Steuern). Alle Eintreibungskosten (Anweisungen, Einschaltung eines Gerichtsvollziehers…) fallen dem Schuldner zur Last. Jede unbezahlte Zahlungsrate unterbricht die Leistungen von Alinto gegenüber dem Kunden oder seinen Benutzern bis zur vollständigen Bezahlung. Jede unbezahlte Zahlungsrate auch im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Verwaltung durch die Bank(Lastschriftablehnung) hat die Abrechnung von Gebühren in Höhe von 15€ exklusive Steuern zur Folge.

 

 

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